Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurden die Grundlagen dazu neu geregelt. Diese Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Sofern Sie quellensteuerpflichtige Mitarbeitende beschäftigen, ist es zwingend notwendig, dass die Anpassungen im Januar 2021 produktiv sind. Daher empfehlen wir Ihnen die Umstellung frühzeitig einzuplanen und anzugehen. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Auf Quellensteuer21 haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Aktualisiert: 21. Dez. 2023