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Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurden die Grundlagen dazu neu geregelt. Diese Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Sofern Sie quellensteuerpflichtige Mitarbeitende beschäftigen, ist es zwingend notwendig, dass die Anpassungen im Januar 2021 produktiv sind. Daher empfehlen wir Ihnen die Umstellung frühzeitig einzuplanen und anzugehen. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Auf Quellensteuer21 haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Revision zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommen
Quellensteuer 21

Die aktuelle Lage hat nicht nur Auswirkungen auf unser Privatleben, sondern betrifft auch unser tägliches Arbeiten massiv. Es gilt nun, den Schaden in den Unternehmen so klein wie möglich zu halten und handlungsfähig zu bleiben. Sind Sie nach dem Beschluss des Bunderates in Zusammenhang mit dem Covid-19 Virus gezwungen Kurzarbeit einzuführen? Dann wird das Auswirkungen auf Ihr Lohnprogramm haben und macht ein Customizing in SAP HCM notwendig. Dafür haben wir eine Taskforce für Sie errichtet. Durch Checklisten, Entscheidungshilfen und Konzeption verschiedener Kurzarbeitsvarianten haben wir uns darauf vorbereitet, die für Sie passende Lösung kurzfristig umzusetzen. Kontaktieren Sie uns

Wir sind für Sie da, beim Einrichten der Kurzarbeit
Kurzarbeit

Als langjähriger Partner stehen wir Ihnen auch anderweitig in dieser turbulenten Zeit zur Seite. Wir können Ihnen bei Bedarf bei der Systembetreuung hinsichtlich SAP HCM und SAP SuccessFactors helfen, sollte bei Ihnen hier ein Engpass entstanden sein. Auch im Bereich Payroll Service stehen wir bereit, um einen reibungslosen Prozess aufrecht zu erhalten. Hier entlasten wir Sie bei der Administration und Korrespondenz in Zusammenhang mit Löhnen. Kontaktieren Sie uns



Wir unterstützen Sie beim Thema Systembetreuung und Payroll-Support
HR Payroll Support

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